Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die Regelung in § 1 Abs. 3 des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule (InklSchulFinG) für verfassungswidrig erklärt, soweit die Norm beim finanziellen Ausgleich für die mit der Einführung der
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