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Nachschusspflicht in der aufgelösten GbR

Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist, kann nach ihrer Auflösung, vertreten durch den Liquidator, Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter den Gesellschaftern einfordern. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach ihrer Auflösung gemäß § 735 BGB Nachschüsse einfordern, auch wenn dies nur noch dem Ausgleich unter den Gesellschaftern

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Die Hebamme als Erfüllungsgehilfe des Belegarztes – und die Haftpflichtversicherungen

Ein doppelt versichertes Haftpflicht-Risiko führt zu Ausgleichspflichten zwischen den beiden Versicherungen. Ist ein Risiko (hier: Inanspruchnahme als Hebamme wegen Geburtsschäden) sowohl über die Versicherung des Belegarztes als auch über die des Anstellungskrankenhauses der Hebamme versichert, kann die Versicherung des Arztes die Hebamme persönlich nicht auf anteiligen Ausgleich in Anspruch nehmen;

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Auseinandersetzung einer vermögenslosen GbR

Ist in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, kann der Gesellschafter, der für sich ein Guthaben beansprucht, dieses aufgrund einer vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung unmittelbar gegen den ausgleichspflichtigen Gesellschafter geltend machen; Streitpunkte über die Richtigkeit der Schlussrechnung sind in diesem Prozess zu entscheiden; einer – von den

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