Bankrott wegen Lichtenstein-Konten?

Gemäß § 283 Abs. 1 StGB wird wegen Bankrotts u.a. bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht. Dieses Beiseiteschaffen kann

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