Pfändung einer Internet-Domain

Die Pfändung einer Internet-Domain wegen rückständiger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig:

Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann als ein anderes Vermögensrecht nach §

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