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Zero-Day-Exploits – und der Staatstrojaner

Das Bundesverfassungsgericht hat  eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind (sogenannte Zero-Day-Schwachstellen).

Die Verfassungsbeschwerde betraf den Umgang der Polizeibehörden mit Sicherheitslücken in Programmen oder sonstigen

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