Alkoholverkauf an Jugendliche und die Folgen

Es fehlt an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, wenn wiederholt Alkohol an Jugendliche verkauft und damit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen worden ist. Da die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit verschuldensunabhängig ist, kommt es grundsätzlich nicht auf die Gründe für Verstöße an. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall den Widerruf

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Tabakverkauf an Jugendliche – und die gewerberechtlichen Folgen

Mit der nachhaltigen Missachtung der Vorschriften des Jugendschutzrechts, das verbietet, in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder und Jugendliche abzugeben, beweist ein Gewerbetreibender seine Unzuverlässigkeit, was zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann. So das Verwaltungsgericht Gießen in dem hier vorliegenden Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides, mit dem das

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Rechtswidrigkeit eines verdeckten Alkoholtestkaufs

Die Kassiererin eines Supermarktes kann sich nicht gegen Alkoholtestkäufe wehren. Gemäß § 43 Abs. 1 VwGO kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage). Im hier vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall fehlt es bei der

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