Jugendarrestvollzug in Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Der Jugendarrestvollzug ist bisher gesetzlich nur unzureichend geregelt; nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die Nordrhein-Westfalen jetzt als erstes Bundesland schaffen will.

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