Kampfmittelräumung für die Berliner Flughäfen

Der Er­stat­tungs­an­spruch eines Lan­des gegen den Bund nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG wegen der Räu­mung von Kampf­mit­teln aus dem Zwei­ten Welt­krieg um­fasst grund­sätz­lich auch die Be­pro­bung zur Er­lan­gung einer re­prä­sen­ta­ti­ven Ge­fähr­dungs­ab­schät­zung im Vor­feld der Räu­mung (hier: Flug­hä­fen

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