Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Dem zugrunde lag eine rückwirkende Änderung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes:
Die Hauseigentümerinnen
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