Rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Dem zugrunde lag eine rückwirkende Änderung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes:

Die Hauseigentümerinnen

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Der Kanalanschlussbeitrag

Im Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss eine Befristung für die Geltendmachung von Kanalanschlussbeiträgen nicht enthalten sein. Aufgrund von unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht mit dem bayerischen Landesrecht zu vergleichen, für das diese Frage vom Bundesverfassungsgericht

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