Mit der Eingruppierung einer Retail Assistant nach den aktuellem Tarifverträgen des Einzelhandelsk hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht zu befassen. Konkret ging es um die Auslegung der Tätigkeitsbeispiele „Verkäufer/innen, auch wenn sie kassieren“ und „Kassierer/innen“.
Die Arbeitgeberin im hier entschiedenen Fall
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