Eine Kassiererin im Lebensmitteleinzelhandel in Baden-Württemberg hat nach I 2 a der inhaltsgleichen Tarifverträge über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 05.12 2013 und vom 09.07.2015 (GTV) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Manteltarifvertrages für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/innen des Einzelhandels in
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