Es ist auch infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht geboten, eine entrichtete und in der Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückerstattete Kernbrennstoffsteuer ab dem Zeitpunkt der Steuererstattung zu verzinsen.
Mit dieser Begründung wies jetzt das Bundesverfassungsgericht
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