Touristenfahrt auf dem Nürburgring

Das sogenannte „Freie Fahren“ auf der Nordschleife des Nürburgringes gilt als Touristenfahrt auf einer Rennstrecke und kann durch die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines auf der Nordschleife

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Sommerreifen im Winter

Eine Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten PKW liegt nur vor, wenn bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen der PKW längerfristig oder für längere Fahrten benutzt wird. Die Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen,

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