Kieferorthopädische Wunschbehandlung

Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) besteht kein Anspruch auf eine kieferorthopädische Wunschbehandlung.

Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben keinen Anspruch auf ärztliche Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dies gilt auch für eine kieferorthopädische

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