Scheidung

Kindesschutz oder Elternstrafe?

Kindesschutzrechliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen, sondern sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Das immer noch herangezogene, überkommene Konzept der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (elterliches Entfremdungssyndrom: „Parental Alienation Syndrome“ [PAS]) ist dagegen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt

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Kinderschutz im Einladungs- und Erinnerungsverfahren

Der Landesgesetzgeber ist befugt, Eltern durch ein behördliches Einladungs- und Erinnerungsverfahren zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen anzuhalten und so Gefährdungen der Kindergesundheit sowie möglicher Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern entgegenzuwirken. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das rheinland-pfälzische Kinderschutzgesetz ist

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