Steuernachzahlung wegen Kirchensteuererstattung

Bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden Steuernachzahlung kommt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs eine Billigkeitsmaßnahme (Teilerlass aus Billigkeitsgründen) nicht in Betracht.

Nach § 163 AO können Steuern niedriger festgesetzt werden und einzelne Besteuerungsgrundlagen, die die Steuern erhöhen, können bei der Festsetzung

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