Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster zu Recht ein Zwangsgeld von 2.500,- Euro zur Durchsetzung eines Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle angedroht. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Beschwerde der Stadt Münster
Artikel lesen




