Friedhof

Der schwarze Anzug des Trauerredners

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um „typische Berufskleidung“ nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.

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Mundschutz

Mund-Nasen-Schutz und der Mehrbedarf

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist als Bestandteil der Kleidung zu betrachten und daher bei SGB II-Empfängern aus dem Regelbedarf zu bezahlen. So hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden und dem Begehren des Antragstellers auf Mehrbedarf zur Beschaffung von Schutzmasken keinen Erfolg beschieden. Vor dem Sozialgericht

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Wieviel Unterwäsche braucht ein Gefangener ?

Heutzutage gilt der tägliche Wechsel von Unterwäsche und Socken als gesellschaftliche Norm bzw. zumindest als wünschenswert. Die unzureichende Ausstattung eines Strafgefangenen mit Anstaltskleidung kann auch eine unzureichende Körperhygiene zur Folge haben. Einem Gefangenen muss mit einem täglichen Kleiderwechsel eine Angleichung an die allgemeinen Lebensverhältnisse ermöglicht werden. So das Oberlandesgericht Hamm

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