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Pächterwechsel in der Kleingartenanlage

Der Bundesgerichtshof bestätigt seine neue , wonach die formularvertragliche Regelung in einem KleingartenPachtvertrag, dass für den Fall, dass bei Vertragsende kein Nachpächter vorhanden ist, der (bisherige) Pächter entweder den Kleingarten bis zur Neuverpachtung weiter zu bewirtschaften, die Pacht, Verwaltungsgebühr sowie

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Schrebergarten-Übergabe

In einem (Formular-)Kleingartenpachtvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass der abgebende Pächter für den Fall, dass kein Nachpächter vorhanden ist, den Kleingarten bis zur Neuverpachtung unter Fortzahlung der vereinbarten Entgelte und Gebühren zu bewirtschaften oder die Baulichkeiten einschließlich Fundamente, befestigte Wege

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AG/LG Düsseldorf

Streitwert bei der Kleingartenräumung

Bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses ist der Wert des Beschwerdegegenstandes regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO nach dem auf einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren entfallenden Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zu bemessen. Zu diesem Entgelt gehören bei

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