Werden die mit dem Kraftwerksbetrieb mittels Durchlaufkühlung verbundenen Einwirkungen auf die Oberflächenwasserkörper Hafen und Elbe West sowie auf Fischarten, die unter die Schutzziele von Natura-2000-Gebieten fallen, nicht so gravierend sein, dass bis zur voraussichtlichen Entscheidung über die Revision irreversible Nachteile
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