Das grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltungsgrecht erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen Gemeinden bei der Standortplanung für Grund- und Hauptschulen. Eine Schulnetzplanung auf Kreisebene, die die Schließung von Grund- oder Hauptschulen ohne wirksames Mitentscheidungsrecht kreisangehöriger Gemeinden ermöglicht, verstößt gegen diese Garantie kommunaler Selbstverwaltung. Die Trägerschaft für Grund- und Hauptschulen, die in der Vergangenheit
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