Schulplanung auf Kreisebene – und das Mitspracherecht der kreisangehörigen Gemeinden

Das grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltungsgrecht erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen Gemeinden bei der Standortplanung für Grund- und Hauptschulen. Eine Schulnetzplanung auf Kreisebene, die die Schließung von Grund- oder Hauptschulen ohne wirksames Mitentscheidungsrecht kreisangehöriger Gemeinden ermöglicht, verstößt gegen diese Garantie kommunaler Selbstverwaltung.

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Eingemeindung in Sachsen-Anhalt

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger (Landkreis Wittenberg) gegen Regelungen zur Gemeindegebietsreform zurückgewiesen.

Die Gemeinde Mühlanger war zunächst durch Gesetz vom 8. Juli 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in die neu gebildete Einheitsgemeinde Stadt

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