Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde einer Gemeinde – gegen die Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts

Eine Beschwerdeführerin kann die Verletzung der grundrechtsgleichen Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht geltend machen, wenn  sich ihre Rüge auf ein Verfahren eines Landesverfassungsgerichts bezieht, in dem eine landesverfassungsrechtliche Streitigkeit in der Sache abschließend entschieden wurde. In einem solchen Fall fehlt es an einer Antragsberechtigung gemäß Art. 93

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Braunkohlebagger

Stadtwerke – und ihre Grundrechtsfähigkeit

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb der Antrag eines Stadtwerke-Zusammenschlusses auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg, der das Ausschreibungsvolumen und die Höhe des Steinkohlezuschlags nach dem sogenannten Kohleausstiegsgesetz betraf, mit dem die Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 schrittweise reduziert und beendet werden soll.  Die angegriffene Regelung im Kohleausstiegsgesetz /Kohleverstromungsbeendigungsgesetz Das Gesetz

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Kommunalverfassungsbeschwerde – Sachsen-Anhalt und der Grundsatz der Subsidiarität

Der Grundsatz der Subsidiarität der Kommunalverfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG findet keine Anwendung, wenn die landesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung hinter dem Gewährleistungsniveau des Art. 28 Abs. 2 GG zurückbleibt. In Sachsen-Anhalt besteht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts kein gleichwertiger verfassungsrechtlicher Schutz der gemeindlichen

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Courthouse

Gemeindliche Stromkonzessionen – und das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot

Gemeinden haben bei der Vergabe von Stromkonzessionen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot zu beachten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leitet hieraus das Verbot der direkten Übernahme örtlicher Energieverteilernetze ohne vorherige Ausschreibung (Verbot direkter Aufgabenerledigung), das Verbot, bei der Ausschreibung des Betriebs örtlicher Energieverteilernetze den Betrieb durch eine kommunale Beteiligungsgesellschaft vorzugeben (Systementscheidungsverbot), sowie das

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