Mitunternehmerin einer kapitalisch organisierten Kommanditgesellschaft (hier: einer GmbH & Co. KG) kann auch sein, wer nur ein schwach ausgeprägtes Mitunternehmerrisiko getragen hat, wenn dieses durch besonders stark ausgeprägte Mitunternehmerinitiativrechte kompensiert worden ist.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nicht jeder
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