Dem Antragsteller fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung im Rahmen eines Konkurrentenstreits, weil er mit dem Instrumentarium des vorläufigen Rechtsschutzes seine Rechtsstellung nicht verbessern kann.
Die aufgrund summarischer Prüfung ergehende einstweilige Anordnung dient der Sicherung eines Rechts oder der
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