Mit dem Streitwert einer Saldenklage im Kontokorrentverhältnis und zu den Voraussetzungen einer nach § 45 Abs. 3 GKG streitwererhöhenden Hilfsaufrechnung in diesem Zusammenhang hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart zu befassen:
Erhoben war im entschiedenen Fall eine Saldenklage, beruhend auf
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