Die Bundesregierung beschreibt in einer achtseitigen Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, welche bürokratischen Pflichten ein Unternehmensgründer zu erledigen hat.
So müsse die Gründung eines Unternehmens etwa bei der zuständigen Behörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung angemeldet werden. Dazu sei
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