Trennungsunterhalt und die Krankentagegeldversicherung

An den Unterhaltsberechtigten erbrachte Leistungen der Krankentagegeldversicherung, die auf während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft erbrachten Beitragsleistungen beruhen, sind regelmäßig in die Bedarfsbemessung einzubeziehen.

Das dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zugeflossene Krankenhaustagegeld ist in der Berechnung des Trennungsunterhalts zu berücksichtigen, ebenso ggfs. die teilweise

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Arbeitsunfähig durch Mobbing

Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne § 1 (3) der Musterbedingungen für die private Krankentagegeldversicherung (MB/KT 94) liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder

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