Ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherungsgesellschaft zur Kostenreduzierung muss heute keine unüberwindbare Hürde mehr sein. Mit dem Paragrafen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen und es Verbrauchern leichter gemacht, diesen Schritt durchzusetzen. In dem besagten Paragrafen heißt es nämlich, dass der Versicherungsnehmer vom
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