Winzergenossenschaften, Winzergemeinschaften und vergleichbaren Betriebe bedürfen für überjährige Zinsgeschäfte mit Winzergeldern einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt der Kläger, ein in der Pfalz ansässiger Winzer, die Beklagten als ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der zwischenzeitlich insolventen L. GmbH & Co. KG wegen des von ihm
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