Ein Radfahrer ist gegenüber den Autos wartepflichtig, wenn er auf einem neben dem Kreisverkehr geführten Radweg das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ zu beachten hat und eine Zufahrtsstraße zum Kreisverkehr queren will, während die Fahrzeuge über die Zufahrtstraße in den Kreisverkehr einfahren
Artikel lesen

