Prostituierte ohne Künstlernamen

Prostituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgehen, können diesen Namen nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Verfahren hatte eine Prostituierte geklagt, die einen Escortservice betreibt. Zugleich engagiert sie sich öffentlich für

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Zwei Sänger mit gleichem Namen

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Sängern mit dem gleichen Namen (hier Wendler), wenn sich aufgrund der Bekanntheit des Einen (Michael Wendler) keine Verletzung von Rechten des Anderen an seinem bürgerlichen Namen (Frank Wendler) ergeben kann.

Mit dieser Begründung hat

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