Prostituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgehen, können diesen Namen nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Verfahren hatte eine Prostituierte geklagt, die einen Escortservice betreibt. Zugleich engagiert sie sich öffentlich für
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