Krankenhaus, Pflege

Menschliches Leben ist kein Schaden!

Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben auch ein leidensbehaftetes Weiterleben als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines Patienten lässt sich daher ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld

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Das Leben ist kein Schaden – auch nicht mit Magensonde

Lebenserhaltende Maßnahmen durch künstliche Ernährung begründen keinen Schadensersatzanspruch der (späteren) Erben. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall litt der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011

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Heimentgelte und Sondenernährung

Wie ist die Regelung in einem Heimvertrag auszulegen, in der hinsichtlich der von dem Heimträger zu berechnenden Leistungsentgelte auf Regelungen verwiesen wird, die zwischen den Heimträgerverbänden und den öffentlichen Leistungs- und Kostenträgern in der Pflegesatzkommission vereinbart sind? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu beschäftigen. Der Bundesgerichtshof betrachtete

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