Die Berliner Polizei darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst keine Gebühren von Demonstrierenden, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatte sich der Antragsteller im
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