Kinder im Kaufhaus

Wird in einem Kaufhaus ein Kleinkind durch seine Eltern nicht lückenlos beaufsichtigt, haften diese für einen Unfall selbst. Das Kaufhaus muss nicht vorhersehen, dass die Eltern nicht aufpassen und muss dafür keine, über die normale Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Vorkehrungen treffen.

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