Bayern

Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte – und ihre Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht

Es ist Sache der Landesverfassungsgerichte, Maßnahmen der staatlichen Gewalt der Länder im Rahmen ihrer Verfahrensordnungen am Maßstab der Landesgrundrechte zu bewerten. Diese Bewertung prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach.

Zwar kann eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht auch gegen eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts

Artikel lesen