Die ordnungsrechtlichen Maßnahmen der Präsidentin des Bayerischen Landtags zur Pandemiebewältigung im Maximilianeum verletzen jedenfalls nicht offenkundig organschaftliche Rechte der Abgeordneten.
So hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen. Gegenstand der
Artikel lesen


