Maximilianeum

Corona-Maßnahmen im Maximilianeum

Die ordnungsrechtlichen Maßnahmen der Präsidentin des Bayerischen Landtags zur Pandemiebewältigung im Maximilianeum verletzen jedenfalls nicht offenkundig organschaftliche Rechte der Abgeordneten.

So hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen. Gegenstand der

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Der Streit um die Fraktionszugehörigkeit

Ein Antrag in einem Organstreitverfahren, der nicht auf die Feststellung der Verletzung eines Verfassungsrechts, sondern auf die Feststellung einer Fraktionsmitgliedschaft gerichtet ist, ist unzulässig.

So hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und keine

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