Bundesverwaltungsgericht

Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung

Eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung kommt dann in Betracht, wenn sich im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Verkehr mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogene fortlaufende Forderungen in unterschiedlicher Höhe innerhalb einer Schwankungsbreite von bereits zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen bewegt oder diese

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