Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts München
bestätigt, mit der es den Antrag des im sog. NSU-Verfahren verurteilten Ralf W. zurückgewiesen hat, die Vollstreckung des Rests der gegen ihn verhängten Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen.
Das Oberlandesgericht München hatte Ralf
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