Im Falle eines SGB II – Empfängers steht dem Anspruch auf Förderung entgegen, wenn es sich nicht um eine Freizeit i.S.v. § 28 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 SGB II handelt. Der Gesetzgeber hat nur bestimmte Bereiche gemeinschaftlicher Aktivität
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Im Falle eines SGB II – Empfängers steht dem Anspruch auf Förderung entgegen, wenn es sich nicht um eine Freizeit i.S.v. § 28 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 SGB II handelt. Der Gesetzgeber hat nur bestimmte Bereiche gemeinschaftlicher Aktivität
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Nach § 6 Abs 1 KfzHV wird Hilfe zur Beschaffung eines Kfz in der Regel als Zuschuss geleistet, dessen näher geregelte Höhe sich nach dem Einkommen des behinderten Menschen richtet. Nach § 6 Abs 3 KfzHV sind Einkommen (unter anderem)
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Werden wie vorliegend Leistungen zur Teilhabe beantragt, hat der zuerst angegangene Reha-Träger nach § 14 Abs 1 S 1 SGB IX zwecks Zuständigkeitsklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags festzustellen, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz
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