Zum Lieferverkehr in einer Fußgängerzone zählt nicht das Holen der Anwaltspost bei der Postfiliale.
So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Rechtsbeschwerdeverfahrens eines Leverkusener Anwalts entschieden. Dieser wollte seine Post holen, die sich in seinem Postfach
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