Die Lohnsteuerzahlung als Arbeitsentgeltzahlung

Der Arbeitgeber hat nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers, der alleiniger Steuerschuldner ist (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG), einzubehalten. Steuerpflichtig sind nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, § 2

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Oberlandesgericht München

Steuerzahlung – als Gläubigerbenachteiligung

Die Begleichung der Umsatzsteuer kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber dem Finanzamt als eine gläubigerbenachteiligende Leistung (§ 129 Abs. 1 InsO) angefochten werden. Gleiches gilt bei Zahlungen von Arbeitgebern auf die von den Arbeitnehmern geschuldete Lohnsteuer. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Oktober 2015 – IX ZR 74/15

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