Großes Rheinpatent

Bestehen Zweifel über die Eignung eines Inhabers eines großen Rheinpatentes in Bezug auf die körperliche und geistige Tauglichkeit, so ist die Anordnung des Ruhens des Patentes gerechtfertigt.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Mainz entschiedenen Fall ging der Inhaber eines Rheinpatentes

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Lotsen-Küche

Die umgelegten Personalkosten für den Küchenbetrieb einer Lotsen-Außenstation sind Betriebsausgaben der Lotsen. Sagt jedenfalls das Niedersächsische Finanzgericht. Allerdings wurde gegen dieses Urteil Revision zum BFH (VIII R 21/08) eingelegt.

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