Mit einem Freistellungsauftrag kann man seine Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug befreien lassen. Und das kann sich lohnen. Immerhin geht es um 25 Prozent Kapitalertragssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Allerdings machen noch immer Anleger Fehler beim Freistellungsauftrag und verschenken so Sparpotenziale.
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