Passrechtliche Maßnahmen bei drohender Steuerflucht

Das Thema „Steueroasen“ und „Steuerflucht“ ist nach der Vorlage eines Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums für ein Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung) hochaktuell. Im Zusammenhang mit diesem Thema ist auf eine in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hinzuweisen, in der es um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen der Geltungsbereich eines Reisepasses und eines Personalausweises nach passrechtlichen Vorschriften (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 1. Alt. und Abs. 2 des Passgesetzes bzw. § 2 Abs. 2 des Personalausweisgesetzes) auf das Gebiet des Grundgesetzes beschränkt werden kann, um zu verhindern, dass sich ein Steuerschuldner ins Ausland absetzt und dadurch seinen steuerlichen Verpflichtungen entzieht.

Passrechtliche Maßnahmen bei drohender Steuerflucht

Das OVG hat im konkreten Fall den nach den maßgeblichen Bestimmungen für die von der Behörde vorgenommene Beschränkung erforderlichen Steuerfluchtwillen nach einer Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls bejaht. Es waren bei dem Steuerpflichtigen Steuerrückstände in Millionenhöhe aufgelaufen. Zudem waren der Verbleib von Erlösen aus Aktienverkäufen und die Vermögensverhältnisse sowie die Deckung des laufenden Lebensunterhalts unklar. Hinzu kamen häufige Wohnsitzwechsel in der Vergangenheit.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. November 2008 – 11 ME 286/08

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Revisionszulassung - wegen eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten