Bereits im März 2012 hatte der europäische Gesetzgeber entschieden: Zum Stichtag am 1.2.2014 soll der Eurozahlungsverkehr vereinheitlicht werden. Ab diesem Tag verlieren Kontonummer und Bankleitzahl ihre Gültigkeit und Überweisungen und Lastschriften müssen entsprechend des europaweit einheitlichen SEPA-Verfahrens abgewickelt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
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