Schäden durch Mäharbeiten

Schleudert das Mähwerk eines Traktors bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ein Holzstück auf die Fahrbahn, durch das ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt wird, kann dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm ein unabwendbares Ereignis sein, für das dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zusteht.

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Notar

Die Mäharbeiten am Straßenrand

Zwar müssen Grünstreifen an den Bundesstraßen gemäht werden, aber dabei hat das zuständige Bundesland dafür Sorge zu tragen, dass bei Mäharbeiten das Hochschleudern von Steinen möglichst vermieden wird. Unter Umständen hat das Land zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzuführen – mit vertretbarem technischem

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Mäharbeiten an der Bundesstraße

Mit den den Amtspflichten bei Mäharbeiten am Grünstreifen einer Bundesstraße musste sich jetzt der Bundesgerichtshof befassen – und sah zumindest beim Einsatz von Freischneidern den Schutz des vorbeifahrenden Verkehrs durch eine mobile Schutzplane als erforderlich an:

Anlass hierfür war ein

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