Bei einem Bewerberüberhang für einen Masterstudiengang kann die Auswahl für die Zulassung innerhalb der festgesetzten Kapazität aufgrund der maßgeblichen Vorschriften nach einer Rangreihe erfolgen, die ausschließlich nach den zum Bewerbungsschluss vorliegenden vorläufigen oder endgültigen Durchschnittsnoten des Bachelorstudienganges gebildet wird (hier
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