Ein Medienunternehmen ist nicht klagebefugt, die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des Bundespräsidenten nach § 376 Abs. 4 ZPO verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen, da die Vorschrift keine drittschützende Wirkung entfaltet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Medienunternehmen die Weigerung des Bundespräsidenten, in
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