Mit der Abgrenzung einer arbeitnehmerähnlicher Beschäftigung von Vater-Sohn-Familienhilfe bei „Wie-Beschäftigten“ hat sich aktuell das Sozialgericht Karlsruhe befasst:
Der 1951 geborene und am 17. Dezember 2009 verstorbene Ehemann der Klägerin war von Beruf Formenbauer/Werkzeugmacher und zuletzt bei der Firma R. AG
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