Die Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen Geschwindigkeitsverstoßes muss konkret ausgeführt werden.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 1.000,
Artikel lesen

