Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens („Service-Wohnen“) ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht sittenwidrig.
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Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens („Service-Wohnen“) ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht sittenwidrig.
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